Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Offizielle EÜR für das Steuerjahr 2021 mit allen rechtlichen Angaben

Wichtige Informationen zur EÜR

Rechtliche Pflichten

  • Abgabefrist: 31. Juli des Folgejahres (§ 149 AO)
  • Aufbewahrung: 10 Jahre für Belege (§ 147 AO)
  • Elektronische Abgabe: Verpflichtend über Elster
  • Berichtigung: Bei Fehlern innerhalb von 1 Jahr

Nächste Schritte

In Elster übertragen

Trage die Werte in Anlage EÜR ein

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10 Jahre archivieren (GoBD)

Steuerberater prüfen lassen

Bei Unsicherheiten empfehlenswert

EÜR für Medien Kaiser - Steuerjahr 2021 | Dashboard | Auswertungen

Diese EÜR dient als Vorbereitung. Verbindlich ist die elektronische Übermittlung über Elster.